Ressourcen zum Digital Markets Act (DMA)
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Im Rahmen des DMA-Gesetzes wurden bisher sechs große, einflussreiche Technologieunternehmen als „Gatekeeper“ benannt. Damit haben sie gemäß dem Gesetz besondere Verpflichtungen. Viele Drittunternehmen verlassen sich jedoch z. B. für Werbung auf die Plattformen und Dienste der Gatekeeper und haben ebenfalls Verpflichtungen zur Einhaltung der Vorschriften, etwa in Bezug auf Datenschutz und Einwilligung.
Diese Liste kann in Zukunft erweitert oder geändert werden. Obwohl das Gesetz über digitale Märkte (DMA) für diese Gatekeeper gilt, arbeiten viele Unternehmen mit deren Plattformen und Diensten und sind auf diese angewiesen. Diese Drittparteien müssen das DMA-Gesetz und seine möglichen Anwendungen auf ihr Unternehmen verstehen, z. B. die Einholung einer gültigen Einwilligung der Nutzer. Die Gatekeeper werden ihre eigenen Anforderungen an Partner und Kundenunternehmen stellen und kommunizieren, um DMA-Konformität zu gewährleisten.
Insgesamt soll das DMA-Gesetz kleineren Akteuren zu Wachstum und Innovation in digitalen Märkten in der EU verhelfen, damit diese mit den großen Technologieplattformen mithalten können, und um zu verhindern, dass die Gatekeeper ihre Macht und Reichweite nutzen, um die Tätigkeiten und das Wachstum kleinerer Organisationen, die auf sie angewiesen sind, zu kontrollieren.
Der Digital Markets Act (DMA) kann auch erhebliche Bußgelder oder andere Strafen bei Verstößen gegen die Vorschriften vorsehen, was eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Gatekeeper darstellen könnte.
Für kleinere Unternehmen könnte die Nichteinhaltung der Vorschriften dazu führen, dass sie den Zugang zu den Plattformen und Diensten des Gatekeepers verlieren. Dies kann aufgrund des fehlenden Zugangs zu Nutzern, Daten und Einnahmequellen wie Werbung zu ernsthaften finanziellen Problemen führen.
Im Laufe der Zeit dürfte das DMA-Gesetz jedoch dazu beitragen, Innovationen zu fördern und das Wachstum kleinerer, in der EU tätiger Unternehmen anzukurbeln, da die Wettbewerbsbedingungen angeglichen werden. Dadurch können diese von zusätzlichen Daten, einer größeren potenziellen Zielgruppe und neuen Möglichkeiten profitieren.
Diese Einwilligung kann in der Regel mit bereits vorhandenen Tools erfolgen, etwa über den Google Consent Mode für die Plattformen von Google. Eine Consent Management Platform wie die Usercentrics CMP ermöglicht es Unternehmen, eine gültige Einwilligung zur Cookie- und Tracker-Nutzung einzuholen, die Daten sicher zu speichern und dies den Gatekeepern zu signalisieren. Sie ermöglicht es Nutzern auch, ihre Einwilligungspräferenzen in Zukunft zu ändern, und stellt sicher, dass die Einwilligungsdaten den Datenschutzbehörden zur Verfügung stehen, damit diese die Einhaltung der Vorschriften überprüfen können.
Das DMA-Gesetz soll bestehende Vorschriften wie die DSGVO ergänzen, die sich bereits fest etabliert haben. Die Europäische Kommission, die das DMA-Gesetz durchsetzen wird, wird eng mit anderen Datenschutzbehörden zusammenarbeiten, um die Harmonisierung und Koordinierung sicherzustellen. Dazu gehören die nationalen Wettbewerbs- und Datenschutzbehörden. Es sind regelmäßige Konsultationen und Mechanismen vorgesehen, um eine gute Zusammenarbeit beim Informationsaustausch, bei der Angleichung in Fällen, in denen Durchsetzungsmaßnahmen erforderlich sind, und bei der Beseitigung von Unstimmigkeiten oder Überschneidungen zwischen dem Digital Markets Act (DMA) und anderen Rechtsrahmen zu ermöglichen.